Unter Seligsprechung versteht die Kirche nach dem erfolgreichen Abschluß des diözesanen und des römischen Verfahrens die Erklärung des Papstes, daß ein Christ oder eine Christin von Gott in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist und auf regionaler Ebene, etwa des Bistums Bamberg oder der deutschen Diözesen, öffentlich verehrt und angerufen werden darf. Das häufig folgende römische Verfahren der Heiligsprechung erweitert den Verehrungsbereich auf die Weltkirche.
Die Bamberger Diözesankommission sammelt und prüft für das Seligsprechungsverfahren alle schriftlichen Zeugnisse von und über Columba Schonath. Sie lädt dazu ein, sich in allen Anliegen an Schwester Columba zu wenden und vor allem eventuelle Gebetserhörungen an ihre Adresse (s. unten) zu melden, weil sie für den Prozeß wichtig sind.